Förderrechner · KfW-Heizungsförderung
Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre neue Heizung?
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus — in zwei Minuten berechnet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Was kostet Ihre neue Heizung voraussichtlich?
Bruttokosten inklusive Einbau, Speicher, Hydraulik und Nebenarbeiten.
Welche Heizung wird ersetzt?
Bewohnen Sie das Gebäude selbst?
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid. Nur für den Einkommensbonus relevant.
Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt?
Familienzuschlag: hebt die Einkommensgrenze pauschal um 10.000 €.
Wohneinheiten im Gebäude
Möglicher Zuschuss
12.880 €
Fördersatz 46 % auf 28.000 € förderfähige Kosten
- Grundförderung30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus16 %
- Einkommensbonus—
Förderfähig sind höchstens 28.000 € — darüber liegende Kosten tragen Sie selbst.
Warten kostet Sie 1.435 €
Die Heizungsförderung sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich. Bei einem Antrag ab dann wären es nur noch 11.445 €. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung — und dafür brauchen Sie vorher die Bestätigung zum Antrag.
Das brauchen Sie für den Antrag
- Bestätigung zum Antrag (BzA) — vor der Antragstellung
- raumweise Heizlast und hydraulischer Abgleich Verfahren B
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung
Unverbindliche Berechnung nach KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026 (gültig ab 21.07.2026). Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die KfW.
So funktioniert die Förderung
Vier Bausteine, eine Obergrenze.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und Bonusförderungen zusammen — bis zu einer gedeckelten Gesamtsumme.
30 % Grundförderung
Für alle Antragsberechtigten beim Einbau einer förderfähigen Heizung — unabhängig von Einkommen und Nutzung.
16 % Klimageschwindigkeit
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren.
bis 40 % Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Ein Kind im Haushalt hebt die Grenze um 10.000 €.
Deckel 70 bzw. 80 %
Höchstens 70 % Fördersatz, bei Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit — dieser Betrag sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026 (gültig ab 21.07.2026). Angaben ohne Gewähr — über Bewilligung und Höhe entscheidet ausschließlich die KfW.
FAQ
Häufige Fragen zum Antrag
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein Dokument, das vor der Antragstellung bei der KfW-Heizungsförderung benötigt wird. Sie bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt, und enthält eine BzA-ID, die Sie im KfW-Portal angeben.
