Was beim Abgleich passiert
Ohne Abgleich bekommen die Heizkörper nahe der Pumpe zu viel warmes Wasser, entfernte zu wenig. Dann wird die Vorlauftemperatur hochgedreht – und eine Wärmepumpe arbeitet teurer als nötig.
Der Abgleich legt für jede Heizfläche einen Volumenstrom fest. Daraus ergeben sich die Voreinstellwerte für die Thermostatventile.
Verfahren A und Verfahren B
Verfahren A arbeitet mit Schätzwerten. Verfahren B ist die rechnerische Variante auf Basis der raumweisen Heizlast nach DIN EN 12831. In vielen Förderfällen wird Verfahren B verlangt – deshalb gibt es Heizlast und Abgleich bei uns nur zusammen.
Wer was macht
Für Fußbodenheizungen erfassen wir die Heizkreise je Raum mit.
- FörderDirekt: raumweise Heizlast, Berechnung nach Verfahren B, Einstellwerte je Heizkörper, Bestätigungsformular (VdZ) zur Vorlage
- Ihr Fachbetrieb vor Ort: stellt die Werte an den Ventilen ein und bestätigt den Abgleich auf dem VdZ-Formular
Wärmepumpe läuft schon, Abgleich fehlt?
Dann lässt sich der Abgleich nachholen – zusammen mit einer neuen BnD. Ob die KfW einen nachgeholten Abgleich annimmt, entscheidet allein die KfW. Wir prüfen Ihre Fristen, bevor wir anfangen.
Bei FörderDirekt
Heizlast + hydraulischer Abgleich
499 €
1 Wohneinheit inklusive, jede weitere +199 €
Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Einstellwerten je Heizkörper – in einem Bericht.
Häufige Fragen
Die Berechnung liefern wir. Das Einstellen der Ventile und die Bestätigung auf dem VdZ-Formular übernimmt ein Fachbetrieb vor Ort.
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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
