FörderDirekt

Ratgeber KfW-Heizungsförderung

Hydraulischer Abgleich bei der Wärmepumpe: Pflicht für die Förderung?

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Beim hydraulischen Abgleich wird jede Heizfläche so eingestellt, dass sie genau die Wassermenge bekommt, die ihr Raum braucht. In vielen Förderfällen ist er nach Verfahren B vorgeschrieben – dieses Verfahren rechnet auf Basis der raumweisen Heizlast. Wir liefern Berechnung, Einstellwerte je Heizkörper und das VdZ-Bestätigungsformular; die Ventile stellt ein Fachbetrieb vor Ort ein.

Was beim Abgleich passiert

Ohne Abgleich bekommen die Heizkörper nahe der Pumpe zu viel warmes Wasser, entfernte zu wenig. Dann wird die Vorlauftemperatur hochgedreht – und eine Wärmepumpe arbeitet teurer als nötig.

Der Abgleich legt für jede Heizfläche einen Volumenstrom fest. Daraus ergeben sich die Voreinstellwerte für die Thermostatventile.

Verfahren A und Verfahren B

Verfahren A arbeitet mit Schätzwerten. Verfahren B ist die rechnerische Variante auf Basis der raumweisen Heizlast nach DIN EN 12831. In vielen Förderfällen wird Verfahren B verlangt – deshalb gibt es Heizlast und Abgleich bei uns nur zusammen.

Wer was macht

Für Fußbodenheizungen erfassen wir die Heizkreise je Raum mit.

  • FörderDirekt: raumweise Heizlast, Berechnung nach Verfahren B, Einstellwerte je Heizkörper, Bestätigungsformular (VdZ) zur Vorlage
  • Ihr Fachbetrieb vor Ort: stellt die Werte an den Ventilen ein und bestätigt den Abgleich auf dem VdZ-Formular

Wärmepumpe läuft schon, Abgleich fehlt?

Dann lässt sich der Abgleich nachholen – zusammen mit einer neuen BnD. Ob die KfW einen nachgeholten Abgleich annimmt, entscheidet allein die KfW. Wir prüfen Ihre Fristen, bevor wir anfangen.

Bei FörderDirekt

Heizlast + hydraulischer Abgleich

499 €

1 Wohneinheit inklusive, jede weitere +199 €

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Einstellwerten je Heizkörper – in einem Bericht.

Häufige Fragen

Die Berechnung liefern wir. Das Einstellen der Ventile und die Bestätigung auf dem VdZ-Formular übernimmt ein Fachbetrieb vor Ort.

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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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