Typische Fälle
- Die KfW fordert den hydraulischen Abgleich nach.
- Das Portal meldet: Die letzte Rechnung ist älter als 6 Monate.
- Die Nachweise sind noch nicht hochgeladen, die BnD fehlt.
Was wir tun
Die Werte stellt ein Fachbetrieb vor Ort an den Ventilen ein und bestätigt den Abgleich auf dem VdZ-Formular – Ihr Heizungsbauer oder ein anderer Fachbetrieb.
- 1Ihre KfW-Fristen prüfen – bevor wir mit der Arbeit beginnen. Lohnt es sich nicht, sagen wir es Ihnen.
- 2Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen.
- 3Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B rechnen, auch für Fußbodenheizung.
- 4Eine neue BnD ausstellen.
Was Sie bereitlegen
Was Sie gerade nicht zur Hand haben, können Sie später nachreichen.
- Datum der KfW-Zusage und Datum der letzten Rechnung
- das Schreiben der KfW, falls sie etwas nachfordert
- die bisherige BnD, falls vorhanden
- Datenblatt oder Typenschild der Wärmepumpe
- einen Grundriss – ein Handyfoto genügt
Bei FörderDirekt
Abgleich nachholen + neue BnD
699 €
1 Wohneinheit inklusive, jede weitere +199 €
Heizlast, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (auch für Fußbodenheizung) und eine neue BnD. Ihre KfW-Fristen prüfen wir, bevor wir mit der Arbeit beginnen.
Häufige Fragen
Nein. Ob die KfW einen nachgeholten Abgleich annimmt, entscheidet allein die KfW. Wir prüfen vorab Ihre Fristen und melden uns, bevor wir anfangen.
Weiterlesen
Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
