FörderDirekt

Ratgeber KfW-Heizungsförderung

KfW-Heizungsförderung 458 Schritt für Schritt: vom Angebot bis zur Auszahlung

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Erst Angebot und BzA, dann – wenn Sie schon unterschreiben wollen – ein Vertrag mit Förder-Bedingung, dann der Antrag in „Meine KfW“. Nach der Zusage wird eingebaut, danach folgen Rechnungen und BnD, und die KfW zahlt den Zuschuss aus. Vor dem Antrag dürfen vor Ort keine Arbeiten beginnen.

Die Schritte

  1. 1Angebot einholen – vom Heizungsfachbetrieb oder bei Selbstmontage als Materialangebot.
  2. 2Heizlast und hydraulischen Abgleich planen, wo sie verlangt werden.
  3. 3BzA erstellen lassen – Sie erhalten die BzA-ID.
  4. 4Optional: Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der KfW-Zusage und voraussichtlichem Umsetzungsdatum schließen.
  5. 5Antrag in „Meine KfW“ stellen und die BzA-ID angeben.
  6. 6Zusage abwarten – dann einbauen.
  7. 7Nach dem Einbau: Rechnungen sammeln, Abgleich vor Ort einstellen und bestätigen lassen, BnD erstellen lassen.
  8. 8Nachweise in „Meine KfW“ hochladen – die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Was vor dem Antrag erlaubt ist

Angebote einholen, Heizlast und BzA erstellen lassen und einen Vertrag mit Förder-Bedingung abschließen.

Einen Liefer- oder Leistungsvertrag dürfen Sie vor dem Antrag schließen, wenn er unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder Arbeiten vor Ort vor dem Antrag schließen die Förderung aus.

Fehler, die die Förderung kosten

  • Vertrag ohne Förder-Bedingung
  • Einbau oder andere Arbeiten vor Ort vor dem Antrag
  • Nachweise zu spät hochgeladen
  • bei Selbstmontage keine Fotos vom Einbau

Bei FörderDirekt

KfW Heizungs-Komplettpaket

699 €

statt 848 € bei Einzelbuchung · 1 Wohneinheit inklusive, jede weitere +199 €

Heizlast nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD – der ganze Förderweg von Antrag bis Auszahlung in einem Auftrag.

Häufige Fragen

Sie selbst, im KfW-Portal „Meine KfW“. Dafür brauchen Sie die BzA-ID aus Ihrer BzA.

Weiterlesen

Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Jetzt starten