Was die BnD bestätigt
Die BnD ist das Gegenstück zur BzA: Sie bestätigt nicht mehr die Planung, sondern die tatsächliche Umsetzung. Erst mit ihr und den Rechnungen kann die KfW den Zuschuss auszahlen.
Wann Sie die BnD brauchen
Nachdem die Heizung eingebaut und in Betrieb ist und die Schlussrechnung vorliegt. Die Nachweise laden Sie anschließend in „Meine KfW“ hoch. Dafür gelten Fristen – welche für Sie gelten, steht in Ihrer Zusage. Warten Sie nach der letzten Rechnung nicht lange.
Welche Unterlagen nötig sind
- Ihre BzA oder die BzA-ID – auch wenn die BzA von einem anderen Anbieter stammt
- die Schlussrechnung(en) der Maßnahme
- Angaben zur eingebauten Anlage und zur ersetzten Heizung
- bei Selbstmontage: Fotos vom Einbau, Inbetriebnahmeprotokoll und Materialrechnungen
- bei Holzheizungen: die Abnahme und Messung durch den Schornsteinfeger
Selbstmontage
Bei Eigenleistung fördert die KfW nur die Materialkosten. Die fachgerechte Durchführung bestätigt der Energieeffizienz-Experte in der BnD – anhand Ihrer Fotos vom Einbau, des Inbetriebnahmeprotokolls, der Materialrechnungen und bei Holzheizungen der Abnahme durch den Schornsteinfeger.
Fotografieren Sie während des Einbaus: Verrohrung und Dämmung sieht man später nicht mehr.
Bei FörderDirekt
BnD – Bestätigung nach Durchführung
249 €
Für Ihre abgeschlossene Heizungsmaßnahme: vollständig digital, fachlich geprüft, zum Festpreis.
Häufige Fragen
Ja. Im Bestellweg geben Sie an, ob Sie die BzA als Datei oder nur die BzA-ID haben.
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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
