Vor dem Antrag
- Angebot Ihres Heizungsfachbetriebs (bei Selbstmontage: Materialangebot)
- Angaben zur alten Heizung: Art, Baujahr, Leistung, ob sie noch läuft, Jahresverbrauch
- BzA mit BzA-ID
- falls Sie vor der Zusage unterschreiben: Vertrag unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum
- für den Einkommensbonus: Nachweise zum zu versteuernden Haushaltseinkommen, wie im Antrag verlangt
Für die Planung
- raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – Grundlage für die Auslegung von Wärmepumpe und Heizkörpern
- hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Einstellwerten je Heizfläche
- ein Grundriss genügt dafür, auch als Handyfoto oder älterer Plan
Nach dem Einbau
- Schlussrechnung(en)
- BnD – Bestätigung nach Durchführung
- Bestätigung des hydraulischen Abgleichs (VdZ-Formular), ausgefüllt vom Fachbetrieb vor Ort
- bei Selbstmontage: Fotos vom Einbau, Inbetriebnahmeprotokoll, Materialrechnungen
- bei Holzheizungen: Abnahme und Messung durch den Schornsteinfeger
Häufige Stolperfallen
- Vertrag ohne Förder-Bedingung unterschrieben
- Arbeiten vor Ort vor dem Antrag begonnen
- keine Fotos bei Selbstmontage
- Nachweise erst lange nach der letzten Rechnung hochgeladen
Bei FörderDirekt
KfW Heizungs-Komplettpaket
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statt 848 € bei Einzelbuchung · 1 Wohneinheit inklusive, jede weitere +199 €
Heizlast nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD – der ganze Förderweg von Antrag bis Auszahlung in einem Auftrag.
Häufige Fragen
Ja. Auch ältere Grundrisse können verwendet werden, sofern sie das Gebäude ausreichend darstellen. Fehlt etwas, melden wir uns.
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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
