Was die BzA bestätigt
Die BzA prüft Ihr Vorhaben gegen die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms: Welche Heizung eingebaut wird, welche ersetzt wird und ob die geplante Anlage förderfähig ist. Grundlage ist das Angebot Ihres Heizungsfachbetriebs – bei Selbstmontage das Materialangebot Ihres Händlers.
Am Ende steht eine BzA-ID. Mit ihr verknüpft die KfW Ihren Antrag mit der Bestätigung.
Wann Sie die BzA brauchen
Vor dem KfW-Antrag. Am besten beauftragen Sie die BzA, sobald das Angebot Ihres Heizungsfachbetriebs vorliegt.
Einen Liefer- oder Leistungsvertrag dürfen Sie vor dem Antrag schließen, wenn er unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder Arbeiten vor Ort vor dem Antrag schließen die Förderung aus.
Wer die BzA ausstellt
Die BzA erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte. Bei FörderDirekt prüfen Energieeffizienz-Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, Ihre Angaben vor der Ausstellung.
Welche Angaben dafür nötig sind
Ob die alte Heizung noch funktioniert, ist wichtig: Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für eine Heizung, die noch läuft.
- Gebäudeart, Adresse und Anzahl der Wohneinheiten
- die geplante Heizung und wer sie einbaut (Fachbetrieb oder Selbstmontage)
- die alte Heizung: Art, Baujahr, Leistung, ob sie noch läuft und der ungefähre Jahresverbrauch
- bei einer Wärmepumpe: welche Heizflächen im Haus sind
- das Angebot des Fachbetriebs oder das Materialangebot
Bei FörderDirekt
KfW-Förderservice: BzA + BnD
349 €
Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID und Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung – ein Ansprechpartner, ein Vorgang.
Häufige Fragen
Nein. Den Antrag stellen Sie selbst im KfW-Portal „Meine KfW“. Dort geben Sie die BzA-ID an, die in Ihrer BzA steht.
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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
