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Ratgeber KfW-Heizungsförderung

Heizungsförderung 2026: So hoch ist der KfW-Zuschuss

Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt

Die KfW fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung. Dazu kommen für selbstnutzende Eigentümer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis 80 % – bezogen auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Die Bausteine

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 im Haushalt steigt die Grenze jeweils um 10.000 €.
  • Obergrenze: zusammen höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %.

Förderfähige Kosten

  • bis 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • bis 15.000 € je weitere Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten
  • bis 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten
  • Mindestinvestition: 300 € brutto

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, selbst bewohnt, funktionierende Ölheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, Kosten 30.000 €, Einkommen über 50.000 €: Förderfähig sind 28.000 €. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 46 % – also 12.880 € Zuschuss.

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Was sich 2027 ändert

Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 €. Wer den Tausch ohnehin plant, ist mit einem frühen Antrag im Vorteil.

Stand der Zahlen: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026 (gültig ab 21.07.2026).

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Häufige Fragen

Nein. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Die Grundförderung gibt es auch für vermietete Wohneinheiten.

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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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