Die Bausteine
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 im Haushalt steigt die Grenze jeweils um 10.000 €.
- Obergrenze: zusammen höchstens 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) höchstens 80 %.
Förderfähige Kosten
- bis 28.000 € für die erste Wohneinheit
- bis 15.000 € je weitere Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten
- bis 8.000 € je Wohneinheit ab der siebten
- Mindestinvestition: 300 € brutto
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, selbst bewohnt, funktionierende Ölheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, Kosten 30.000 €, Einkommen über 50.000 €: Förderfähig sind 28.000 €. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 46 % – also 12.880 € Zuschuss.
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Was sich 2027 ändert
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 €. Wer den Tausch ohnehin plant, ist mit einem frühen Antrag im Vorteil.
Stand der Zahlen: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026 (gültig ab 21.07.2026).
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Häufige Fragen
Nein. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Die Grundförderung gibt es auch für vermietete Wohneinheiten.
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Die endgültige Förderentscheidung trifft die KfW. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
